Grundlagen, Konzepte
Zweck der Waldreservate
Die vielfältigen Waldfunktionen lassen sich nicht allein mit der üblichen Waldbwirtschaftung
erbringen. Für den Erhalt der Biodiversität, also der Vielfalt an Arten, Genen und Lebens-
räumen, braucht es auch unbewirtschaftete oder mit besonderen Zielen behandelte Flächen. Dazu
können Waldreservate beitragen.
Rechtsgrundlagen
Die Bildung von Waldreservaten stützt sich auf die kantonale Waldgestzgebung (§24) und
Waldverordnung (§29a bis 29f)
Auszug aus dem Waldgesetz, §24 [PDF, 13.0 KB]
Auszug aus der Waldverordnung, §29 [PDF, 18.0 KB]
Begriffe
Bei der Ausscheidung werden zwei Typen gebildet: Naturwaldreservate (ohne Eingriffe) und
Sonderwaldreservate (mit Eingriffen zur Erreichung besonderer Ziele, bspw. Auflichtung, Schutz
und Förderung seltener Arten etc.).
Bei kantonalen Waldreservaten sind Bund und Kantone für Finanzierung und Entschädigungen
verantwortlich; bei kommunalen Reservaten werden die Gemeinden zur Mitfinanzierung beigezogen.
Aktuelle Übersicht
Zu den Reservaten zählen auch die Auengebiete von nationaler Bedeutung, die ebenfalls mittels
Schutzanordnungen geschützt sind. Weiters gehören auch Hochmoore und Flachmoore von nationaler
Bedeutung dazu, welche ebenfalls kleinere Waldflächen aufweisen. Für ihren Schutz ist das Amt
für Raumplanung zuständig.
Reservatskonzept
Waldreservatskonzept Thurgau / Bericht [PDF, 1.00 MB]
